Neues Gerät – alte Sorgen: Datenschutz, Kosten und rechtliche Unsicherheit

Rauchwarnmelder retten Leben – das ist unbestritten. Doch was, wenn sie gleichzeitig das Raumklima überwachen, Daten über Lüftungsverhalten erfassen und diese womöglich langfristig speichern? Genau das steht nun bei Deutschlands größtem Wohnungsunternehmen Vonovia im Raum: In rund 450.000 Wohnungen sollen sogenannte „Multisensor Plus“-Geräte installiert werden – vernetzt, datenfähig und teuer.

Was steckt hinter dem neuen Gerät?

Der „Multisensor Plus“ ist mehr als ein Rauchmelder:
Er misst neben Rauch auch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Kohlenmonoxid. Die erfassten Daten werden entweder lokal gespeichert – bis zu 24 Stunden – oder, mit Zustimmung der Mietenden, über eine App auf Servern gespeichert. Laut Datenschutzerklärung können die Daten dort bis zu drei Jahre aufbewahrt werden.

Worum es wirklich geht: Kontrolle und Kosten

Für viele Mieterinnen und Mieter ist das nicht einfach ein technisches Update – sondern ein empfindlicher Eingriff in ihre Privatsphäre. Denn mit dem Raumklima lassen sich Rückschlüsse auf Lüftungsverhalten, Anwesenheiten oder Schlafgewohnheiten ziehen. Datenschützer sprechen von „Überwachungspotenzial im Alltag“. Der Mieterverein Bochum nennt das System einen „Spion im Schlafzimmer“.

Auch finanziell hat der Einbau Folgen:
Die Kosten von rund 135 Euro pro Gerät sollen laut Vonovia als Modernisierungsmaßnahme auf die Miete umgelegt werden – mit monatlichen Mehrkosten zwischen fünf und zehn Euro. Ob das rechtlich zulässig ist, ist allerdings umstritten: Handelt es sich um eine Modernisierung mit Wohnwertsteigerung – oder nur um eine schlichte Ersatzmaßnahme für bestehende Rauchmelder? Eine gerichtliche Klärung steht noch aus.

Mietervereine warnen – und raten zur Zurückhaltung

Mehrere Landes-Mietervereine sowie der Deutsche Mieterbund raten:
Mieterinnen und Mieter sollten den Einbau nicht vorschnell akzeptieren – insbesondere nicht die Datenschutzerklärung unterzeichnen. Wer Post von Vonovia bekommt, sollte genau prüfen, was gefordert wird – und im Zweifel rechtlichen Rat einholen. Die Zustimmung zur App ist freiwillig – und sollte nicht leichtfertig gegeben werden.

Was ist rechtlich zu beachten?

  • Modernisierung oder Instandhaltung? Das ist entscheidend für die Umlagefähigkeit der Kosten. Bisher gibt es dazu keine eindeutige Rechtsprechung.
  • Datenschutz: Die Verarbeitung und Speicherung von Raumdaten unterliegen strengen Regeln. Die Einwilligung der Mietenden ist notwendig – aber oft nicht wirklich freiwillig, wenn sie mit Druck oder Intransparenz verbunden ist.
  • Widerspruchsrecht: Mieterinnen und Mieter haben das Recht, dem Einbau und der Datenverarbeitung zu widersprechen – zumindest, solange keine gesetzliche oder vertragliche Pflicht zur Duldung besteht.

Fazit:

Technischer Fortschritt darf nicht auf Kosten von Mieterschutz und Privatsphäre gehen. Rauchmelder sollen schützen – nicht überwachen. Die geplante Ausstattung mit smarten Sensoren wirft zu viele offene Fragen auf: Wer hat Zugriff auf die Daten? Wer profitiert von der Umrüstung? Und wer zahlt am Ende dafür?

Wir als Mieterschutzverein setzen uns dafür ein, dass hier keine neue Überwachungstechnologie durch die Hintertür eingeführt wird – und unterstützen Betroffene bei Unsicherheiten, Einwänden oder rechtlichen Fragen.