Kündigung prüfen – Kaution zurückfordern
Egal ob Kündigung oder Auszug, wir begleiten Sie bei Kündigung, Rückgabe der Wohnung und Rückzahlung der Kaution – rechtssicher und klar.

Worauf Sie bei einer Wohnungskündigung achten sollten
Eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, so zum Beispiel bei Eigenbedarf, erheblichen Vertragsverstößen, Mietrückständen et cetera. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen sowie formal und inhaltlich korrekt und berechtig sein. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so können Sie gegen die Kündigung vorgehen.
Sie haben eine neue Wohnung gefunden und wollen die jetzige Wohnung kündigen? Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Formulierung der Kündigung und informieren Sie über Form und Fristen.
Auch in Bezug auf den Zustand und eventuelle Schäden bei Wohnungsrückgabe oder Kautionsrückerstattung, stehen Ihnen unsere Anwält*innen zur Seite.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung einer vermieterseitigen Kündigung, einem eventuellen Widerspruch, ebenso wie bei Fragen bezüglich einer Wohnungskündigung durch Sie und stehen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber Ihrer Hausverwaltung oder Vermieter*in zur Seite.
Rechtssicherheit bei Kündigung und Auszug
Wir helfen Ihnen, Fehler zu erkennen und zu vermeiden
Rechtliche Prüfung
Wir prüfen die Kündigung Ihrer Hausverwaltung oder Vermieter*in auf ihre Rechtmäßigkeit, beraten Sie zum Zustand der Wohnung bei Rückgabe und der Rückforderung der Mietkaution, selbstverständlich auch wenn Sie selbst das Mietsverhältnis beenden möchten.
Unterstützung bei Kautionsrückzahlung
Wir vertreten Sei bei der Rückforderung der Kaution und weisen unberechtigte Forderungen Ihrer Hausverwaltung oder Vermieter*in zurück.
Interessenvertretung gegenüber Vermieter*innen
Wir vertreten Ihre Rechte und Interessen gegenüber Ihrer Hausverwaltung oder Vermieter* in und führen bei Bedarf den gesamten Schriftverkehr für Sie.


